Die Höchstgeschwindigkeit muss auf Außerortsstraßen mit angrenzendem Radweg auf 70 km/h begrenzt werden.
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Die Höchstgeschwindigkeit muss auf Außerortsstraßen mit angrenzendem Radweg auf 70 km/h begrenzt werden.
Die Höchstgeschwindigkeit sollte innerorts auf Straßen, die an Radwege grenzen, auf 30 km/h begrenzt werden.
Tempo 70 in gefährlichen Bereichen auf Außerortsstraßen halte ich für richtig. Aber ansonsten bin ich auf Landstraßen für 100 km/h.
Tempo 30 in verkehrsberuhigten Bereichen, vor Schulen, Altenheimen und in Wohnvierteln halte ich für richtig. Aber ansonsten bin ich in Städten für 50 km/h auf den Hauptverkehrsstraßen.
in der Nutzung des Rads in und auch außerhalb der Städte liegt ein ungenutztes Potential.
ich bin gegen generelle Geschwindigkeitsreduzierungen in Städten. Ebenfalls sehe ich keinen Nutzen, Straßen ohne ausgewiesenen Radweg mit Tempo 30 km/h zu reglementieren.