Sehr geehrter Herr Heinlein,
bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung Ihrer Frage. Wie Sie wissen ist das Jahressteuergesetz 2013 im Bundesrat gescheitert, sodass auch eine Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG hinfällig ist.
Sehr geehrter Herr Heinlein,
bitte entschuldigen Sie die späte Beantwortung Ihrer Frage. Wie Sie wissen ist das Jahressteuergesetz 2013 im Bundesrat gescheitert, sodass auch eine Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG hinfällig ist.
(...) Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben sich die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen daher entschieden, diese geplante Regelung zu den Bildungsleistungen aus dem Jahressteuergesetz zu streichen. Es bleibt daher beim geltenden Rechtszustand. (...)
(...) "Bildung" soll prinzipiell erst mal steuerfrei bleiben und Kurse entsprechend deklariert werden (man wird "Töpfern für Senioren" dann umbenennen müssen). Es gibt allerdings Weiterbildungsträger - wie sie es ja sind - die weiterhin besteuert werden wollen, damit ihre Kunden den Vorsteuerabzug geltend machen können - wie hier die Lösungsvorschläge der Bundesregierung aussehen werden, weiß ich leider noch nicht. (...)
(...) Angesichts der Tatsache, dass die Koalitionsfraktionen bislang keine Änderung der von Ihnen beanstandeten Regelungen vorgenommen haben, verweise ich Sie auf die in meinem letzten Schreiben zugesagte kritische Prüfung des Entwurfs im Rahmen der parlamentarischen Beratungen. Für die Bewertung möglicherweise unbeabsichtigter Folgewirkungen der geplanten Umsatzsteuerbefreiung in der Anhörung im Finanzausschuss am 26. September geben Ihre Erläuterungen hilfreiche Hinweise. (...)
(...) Deswegen setze ich mich für die Beibehaltung der Regelung ein, nach der private Anbieter einen Antrag bei einer Landesbehörde auf Steuerbefreiung stellen müssen. Das führt dazu, dass Unternehmen, die diesen Antrag nicht stellen, wie bisher der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Dies würde das Problem lösen und dafür werde ich mich im Finanzausschuss des Bundestages einsetzen. (...)
(...) Der Gesetzentwurf geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück. Unter anderem soll das Umsatzsteuergesetz so gefasst werden, dass die Leistungen von Bildungsanbietern generell umsatzsteuerbefreit sind. Auf das bisherige Erfordernis, wonach zunächst die zuständige Landesbehörde bescheinigen muss, dass der Anbieter ordnungsgemäß auf einen Beruf oder eine Prüfung vorbereitet, wird verzichtet. (...)