Kern der Änderung soll sein, eine amtsangemessene Alimentation der Beamten zu verwirklichen, indem das vom BVerfG definierte Mindestabstandsgebot der Alimentation zum Grundsicherungsniveau gewahrt wird.
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Antwort 20.02.2023 von Lars Castellucci SPD
Antwort 08.02.2023 von Johann Saathoff SPD
Wie Sie sicher gesehen haben, soll mit dem Referentenentwurf der Familienzuschlag angehoben werden.
Antwort 13.02.2023 von Wolfgang Fackler CSU
der Zweck der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile besteht darin, die Belastungen durch die familiären und örtlichen Verhältnisse des Bediensteten abzubilden.
Antwort ausstehend von Michael Hennrich CDU
Antwort 13.02.2023 von Irene Mihalic BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Am 01.02.2023 hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt.
Antwort 02.02.2023 von Sebastian Fiedler SPD
Nach meinen Informationen befindet sich der Entwurf derzeit in der Ressortabstimmung. Ein abschließender zeitlicher Ablauf ist allerdings schwer zu prognostizieren