Frage von Herbert R. • 13.01.2023

Antwort ausstehend von Konrad Epple CDU
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein Antragsverfahren für Härtefallregelungen für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, auf den Weg gebracht
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird aktuell noch ausgearbeitet.
Ein bundeseinheitliches Formular ist aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer nicht vorgesehen
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der sächsischen Landesregierung nicht sagen