Die Kolleginnen und Kollegen, die die Richtlinie erarbeitet haben, sind nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach aktuellem Stand der Forschung vorgegangen. Ich bin selbst keine Expertin auf dem Gebiet und kann mir deshalb schwerlich ein Urteil über die Qualität der Richtlinie erlauben
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Da sich die Koalition in Berlin aufgelöst hat und nun Neuwahlen absehbar sind, halt ich es für zielführender, die Thematik gesetzgeberisch anzugehen, sollte die CSU nach der Wahl Teil einer neuen Regierung sein, statt zum jetzigen Zeitpunkt einen Klageweg zu bestreiten.
Bezüglich der Frage, ob der Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat anzurufen ist, hat sich Baden-Württemberg enthalten.
Dieses Gesetz ist meiner Meinung nach ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Rechte von transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen. Es baut auf dem Grundsatz auf, dass die Würde und Selbstbestimmung jedes Menschen unantastbar sind.
Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition wurde vereinbart: „Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote."
Es ist wichtig, dass jede Person, die ihren Geschlechtseintrag ändert, den oder die Vornamen, die aus ihrer Sicht am besten zu ihr passen, bestimmen kann. Die Umsetzung des Gesetzes muss diesen Grundgedanken entsprechen und der Zugang niedrigschwellig möglich sein.