
Vor diesem Hintergrund habe ich bei der Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz im Deutschen Bundestag am 12. April 2024 mit Nein gestimmt.
Vor diesem Hintergrund habe ich bei der Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz im Deutschen Bundestag am 12. April 2024 mit Nein gestimmt.
Wie wir in der CSU im Deutschen Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel beurteilen und wo wir konkret Nachbesserungsbedarf sehen, können Sie unserem Antrag (20/11429) zum vorgelegten Gesetzentwurf entnehmen.
Kurz gesagt ist Ihr Anliegen im Selbstbestimmungsgesetz also nicht konkret festgelegt und daher die Standesämter für die Auslegung zuständig.
Die AfD will die Gesetzänderung rückgängig machen.
Aus dieser Abwägung heraus habe ich gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz gestimmt.
Bei Deutschen mit „gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland“ hingegen, kann eine „deutsche Auslandsvertretung die Erklärung öffentlich beglaubigen und an das zuständige Standesamt übermitteln.“