Zu Ihrer Frage zur Beantragung: je nach Bundesland / Stadt / Landkreis, dauert die Bearbeitung der Fälle mehrere Monate, teils sogar Jahre. Es spricht also nichts dagegen, bereits jetzt den Antrag zu stellen bzw. falls notwendig ein Erstberatungsgespräch bei Ihrer Behörde vor Ort wahrzunehmen.
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Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform (zu Mitte des Jahres) gelten noch die alten Regelungen.
Im Bundestag wurde der Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsrecht am 19. Januar 2024 abschließend beraten und beschlossen.
Sie können dann also neben der deutschen auch bspw. die italienische, namibische und / oder japanische Staatsbürgerschaft besitzen. Es wird keinen Unterschied mehr zwischen EU- und nicht-EU-Ländern geben.
Niemand möchte Ihnen durch die Reform des StAG auf dem Weg zur Staatsbürgerschaft Steine in den Weg legen. Wie ich in den vergangenen Antworten zu Ihren Fragen zum StAG allerdings versucht habe deutlich zu machen, geht es mir bei der Reform des StAG darum, keine falschen Anreize für die Migration nach Deutschland zu setzen.
Das Ziel ist auf jeden Fall, im Januar direkt weiterzumachen mit den Verhandlungen.