
Wie im Gesetz festgehalten, tritt dies drei Monate nach (der heutigen) Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das wird entsprechend der 26./27. Juni 2024 sein.
Wie im Gesetz festgehalten, tritt dies drei Monate nach (der heutigen) Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das wird entsprechend der 26./27. Juni 2024 sein.
Bundespräsident Steinmeier hat das am 19. Januar 2024 im Deutschen Bundestag mit 382 Stimmen gegen 234 Stimmen bei 23 Enthaltungen angenommene Gesetz unterschrieben
Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist.
Nehmen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft jetzt an, so müssen Sie noch ihre derzeitige Staatsbürgerschaft abgeben. Zu Ende Juni tritt die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft - und mit ihr die Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit.
Damit tritt sie - und mit ihr verkürzte Aufenthaltszeiten und die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft - zu Ende Juni 2024 in Kraft.
Staatsbürgerschaften werden nicht rückwirkend gültig. Ab Juli 2024 kann die Einbürgerung ab bereits fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland beantragt werden.