
In Deutschland regelt die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung (LMIV), dass bei vorverpackten Lebensmitteln der Alkoholgehalt über das Zutatenverzeichnis klar ersichtlich sein muss
In Deutschland regelt die EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung (LMIV), dass bei vorverpackten Lebensmitteln der Alkoholgehalt über das Zutatenverzeichnis klar ersichtlich sein muss
Aufgrund der föderalen Bildungsstruktur liegt die konkrete Ausgestaltung des Unterrichts im Verantwortungsbereich der Länder. Diese wären für die Einführung eines Ernährungsunterrichts oder ein Kochangebot und auch die Ausbildung entsprechender Lehrkräfte zuständig.
Ich fände eine Regulierung und ehrliche Kennzeichnung auf Nahrungsergänzungsmitteln richtig, jedoch ist dies leider kein Projekt, auf das sich die derzeitige Regierungskoalition einigen konnte, um es zeitnah anzugehen.
Lösungen JA, mehr Bürokratie NEIN.
Um Verbraucher*innen insbesondere vor Überdosierungen von Nahrungsergänzungsmitteln zu schützen, werden derzeit EU-weite Mindest- und Höchstdosierung verhandelt
Es ist uns bewusst, dass durch die steigende Beliebtheit von Nahrungsergänzungsmitteln die Frage nach der Sicherheit dieser Produkte verstärkt in den Vordergrund rückt. Der Vorschlag, verpflichtende Laboranalysen zur Prüfung von Inhaltsstoffen und möglichen Schadstoffen einzuführen, ist daher ein interessanter Ansatz, um die Sicherheit und Transparenz für Konsumenten zu erhöhen.