Antwort 23.03.2026 von Martin Plum CDU
Es ist nicht beabsichtigt, § 45 Absatz 1a SGB V auf das Beamtenrecht des Bundes zu übertragen. In Fällen dieser Regelung kann Sonderurlaub gewährt werden.
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Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
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