Antwort ausstehend von Robert Heinze FDP
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Antwort 14.09.2005 von Jochen Borchert CDU
Sehr geehrte Frau Berg,
Antwort 11.09.2005 von Nina Hauer SPD
Sehr geehrter Herr Gnau,
mir ist sehr wohl bewusst, dass § 1671 Abs. 2 Ziff. 2 BGB auch für eheliche Kinder gilt. Ich habe dieses Beispiel nur gewählt, um die Komplexität der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung zu verdeutlichen.
Antwort 13.09.2005 von Antje Blumenthal CDU
Sehr geehrter Herr Müller,
Antwort 14.09.2005 von Renate Schmidt SPD
Sehr geehrter Herr Dr. Geue,
Antwort 16.09.2005 von Renate Schmidt SPD
Sehr geehrter Herr Dr. Geue,