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Klaus Riegert
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Frage von Heiner K. •

Frage an Klaus Riegert von Heiner K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Riegert,

im Familien- und Freundeskreis wird über folgende Fragen zur Zeit heftig diskutiert.
Vielleicht können Sie mit Ihren Antworten dazu beitragen sich als wählbar darzustellen.

1.Warum werden die Sozialversicherungen nicht von den versicherungsfremden Leistungen ( nicht durch Beiträge gedeckte Leistungen) befreit, zumal der hierzu erforderliche Bundeszuschuß z.B. bei der Rentenversicherung seit Jahren nicht ausreichend ist?

2.Was halten Sie von der Aussage des Sozialexperten Winfried Schmähl von der Uni Bremen, dass die Sozialversicherungsbeiträge um bis zu 8% gesenkt werden können, wenn alle versicherungsfremden Leistungen nicht mehr von den Sozialversicherungen getragen werden.

3.Wie werden sich die Politiker an der Sanierung der Sozialversicherungen beteiligen? Nach einem Artikel im Stern hat z.B. ein Abgeordneter des Bundestages nach 8 Jahren einen Anspruch auf rd. 1.700 € Altersversorgung. Nach ca. 38 Jahren und T€ 220,0 Einzahlung in die gesetzliche RV besteht dagegen lediglich ein Anspruch von ca. 1650 €. Das ist für uns nicht verständlich.

4.Wird bei der geplanten Steuerreform daran gedacht, die bisherige steuerfreie Kostenpauschale der Abgeordneten von über 42.000 € /Jahr – welche noch nicht einmal durch Nachweise zu belegen ist, entsprechend den anderen Vorhaben der geplanten Steuerreform abzuschaffen bzw. auf Nachweisbasis zu stellen?

Ihren Antworten sehen wir mit Interesse entgegen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kroll,

zunächst eine Vorbemerkung: Dass die Abgrenzung, was versicherungsfremd und was versicherungskonform ist, schwierig ist, macht die Tatsache deutlich, dass es weder in der Wissenschaft noch in der Praxis gelungen ist, konsensual für jeden Zweig der Sozialversicherung einen eindeutig abgrenzbaren Katalog zu bestimmen, mit dem versicherungsfremde Leistungen identifiziert werden können. Der Grund für diese Abgrenzungsschwierigkeiten liegt auch in dem erweiterten Sicherungsauftrag der Sozialversicherung (Sozialer Ausgleich). Die Größenordnung der als versicherungsfremd angesehenen Leistungen beziffert Schmähl für 1995 im Gesamtvolumen auf 135 Mrd. DM. 80 Milliarden Euro an Steuermitteln fließen heute in die gesetzliche Rentenversicherung, übersteigen also die von Schmähl genannte Summe versicherungsfremder Leistungen.

Mit unserer solidarischen Gesundheitsprämie leisten wir einen ersten Schritt zur Entkoppelung der Sozialversicherungsbeiträge von der abhängigen Beschäftigung. Der soziale Ausgleich wird hier steuerfinanziert. Die Frage, ob z. B. die „kostenfreie“ Mitversicherung der Kinder eine versicherungsfremde Leistung ist, erübrigt sich also. Wer will, dass die besten Köpfe im Bundestags sind, darf die Abgeordneten nicht schlechter bezahlen als einen Betriebsrat bei DaimlerChrysler. Diäten anheben, und die Altersversorgung den Abgeordeten selbst überlassen, kann man machen. Die steuerfreie Aufwandspauschale ist ein Instrument, das wir im Steuerrecht nutzen sollten. Wenn Abgeordnete ihre Aufwendungen (Zweitwohnung, Wahlkreisbüro etc.) auf Basis von Einzelnachweisen abrechnen müßten, wäre das ein Beschäftigungsprogramm für eine Heerschar von Mitarbeitern der Steuerverwaltung, käme auch nicht billiger.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert