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Frage von Heiner K. •

Frage an Walter Riester von Heiner K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Riester,

im Familien- und Freundeskreis wird über folgende Fragen zur Zeit heftig diskutiert.
Vielleicht können Sie mit Ihren Antworten dazu beitragen sich als wählbar darzustellen.

1.Warum werden die Sozialversicherungen nicht von den versicherungsfremden Leistungen ( nicht durch Beiträge gedeckte Leistungen) befreit, zumal der hierzu erforderliche Bundeszuschuß z.B. bei der Rentenversicherung seit Jahren nicht ausreichend ist?

2.Was halten Sie von der Aussage des Sozialexperten Winfried Schmähl von der Uni Bremen, dass die Sozialversicherungsbeiträge um bis zu 8% gesenkt werden können, wenn alle versicherungsfremden Leistungen nicht mehr von den Sozialversicherungen getragen werden.

3.Wie werden sich die Politiker an der Sanierung der Sozialversicherungen beteiligen? Nach einem Artikel im Stern hat z.B. ein Abgeordneter des Bundestages nach 8 Jahren einen Anspruch auf rd. 1.700 € Altersversorgung. Nach ca. 38 Jahren und T€ 220,0 Einzahlung in die gesetzliche RV besteht dagegen lediglich ein Anspruch von ca. 1650 €. Dieser Unterschied ist sicher nicht gerechtfertigt.

4.Wird bei der geplanten Steuerreform daran gedacht, die bisherige steuerfreie Kostenpauschale der Abgeordneten von über 42.000 € /Jahr – welche noch nicht einmal durch Nachweise zu belegen ist, entsprechend den anderen Vorhaben der geplanten Steuerreform abzuschaffen bzw. auf Nachweisbasis zu stellen?

Ihren Antworten sehen wir mit Interesse entgegen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kroll,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich ,,versicherungsfremder Leistungen" in den sozialen Sicherungssystemen sowie die Behandlung der Abgeordneten bei Sozialversicherungen und Steuerrecht.

Zur ersten Frage, der sogenannten versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung. Die Leistungen der rentenversicherun, die nicht durch Beitragsleistungen gedeckt sind, bezifferte der Verband der Rentenversicherer im Jahr 1998 auf circa 100 Milliarden DM. Man darf beim politischen Interesse des Verbands der Rentenversicherer unterstellen, dass damit wohl die Obergrenze jährlicher Leistungen gefasst war. In der in meiner Verantwortung stehenden Rentenreform 1999/2000 haben wir auf die Bereinigung dieser Problemlage besonderen Wert gelegt, teilweise durch Entfall solcher Leistungen, im wesentlichen aber durch eine Steuerfinanzierung der großen Ausgaben, die zu Recht in der Kritik standen (Beispiel: einigungsbedingte Zusatzrenten, zusätzliche Rentenzuschläge wegen Kindererziehungszeiten). Der Steueranteil wurde wesentlich durch die Mineralölsteuererhöhung, die zu über 90 Prozent in die Rentenversicherung fließt, gewährleistet. Zwischenzeitlich beinhalten die rund 230 Milliarden jährlicher Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung 80 Milliarden Steuermittel, dies übersteigt ganz wesentlich die in der alten Debatte von den Rentenversicherern angemahnte Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen (100 Mrd DM entsprechen ca. 50 Mrd. Euro). Von einer Belastung der Rentenversicherungsbeiträge für Leistungen, die nicht durch Steuerzuschuß geregelt sind, kann also heute Dank der Politik der gegenwärtigen Bundesregierung nicht mehr gesprochen werden.

Zur Frage 2: Ich teile die Aussagen des ,,Sozialexperten´´ Winfried Schmähl in dieser Frage nicht. Für das Rentensystem habe ich dies schon ausgewiesen, für das Gesundheitswesen muss man die Frage beantworten, ob die Familienmitversicherung als versicherungsfremde Leistung auszuweisen ist, für die Arbeitslosenversicherung gilt sinngemäß die Fragestellung, ob die Finanzierung präventiver und aktiver Arbeitsmarktpolitik weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden soll. Wenn man beides verneint, kann man durchaus auf Schmähls Berechnungen kommen, nur sind dann eben auch die Konsequenzen im Leistungsrecht und in der Finanzierung zu tragen.

Zu Frage 3: Ich würde es begrüßen, wenn die Diätenregelung für Abgeordnete angehoben würde, Abgeordnete aber ansonsten im Rahmen der Sozialversicherung und der Besteuerung gleiche Rechte und Verpflichtungen wie andere Bürger hätten. Einen solchen Vorschlag habe ich schon in den Achtziger Jahren als damaliges Mitglied der vierköpfigen Diätenkommission Baden-Württemberg entwickelt, hinter einer solchen Lösung stehe ich auch heute noch und werbe im Übrigen auch bei meinen Fraktionskollegen dafür. Dies beantwortet grundsätzlich auch Ihre vierte Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester, MdB