(...) Eine vollständige Trennung zwischen Staat und Kirche gibt das Grundgesetz nämlich keineswegs vor. Es besagt vor allem, dass sich der Staat weltanschaulich neutral verhalten muss, d.h. (...)
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(...) Das bedeutet nämlich: Trennung ja, aber verstanden als kooperative Trennung, weil der Staat von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften profitiert. (...) Als säkularer Staat religiöse Pluralität zu gewährleisten ist zwar anstrengender und schwieriger, als durch Laizität alles Religiöse aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen, aber es ist freiheitlicher. (...)
(...) Da sich die Aufgabenbereiche von Staat und Kirche überschneiden und sie zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens in gemeinsamer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen – z.B. Bildung, Erziehung, Betreuung und Krankenpflege – sind Staat und Kirche auf Kooperationen angewiesen. Deshalb gibt es im Bereich der sog. (...)
(...) In Ihren Ausführungen sprechen Sie zwei verschiedene Themenbereiche an. Sie sorgen sich um die Ausnahmegenehmigungen der EEG Umlage bei energieintensiven Betrieben und um die Einführung von gifthaltigen Importen. (...)
(...) Überlegen Sie mal, welche Bilder man da in Deutschland machen könnte und wie diese zur Mehrheitsmeinung passen. Ich fand den Besuch der Kanzlerin in Athen übrigens nicht peinlich, sondern dringend notwendig für die deutsch-griechischen Beziehungen. Das sahen die großen griechischen Tageszeitungen übrigens ähnlich. (...)