Antwort ausstehend von Florian Braun CDU
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Antwort 23.09.2022 von Jochen Ott SPD
außenpolitische Fragestellungen sowie alle auswärtigen Angelegenheiten liegen in der ausschließlichen Kompetenz des Bundes.
Antwort ausstehend von Fabian Jacobi AfD
Antwort 27.06.2023 von Sanae Abdi SPD
Unter Kanzlerin Merkel wurde der Ausbau Erneuerbarer Energien leider verschleppt, die von der SPD-geführte Bundesregierung bringt hier Fahrt rein
Antwort 10.10.2022 von Hans Urban BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Doch nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.
Antwort 22.10.2022 von Martin Bachhuber CSU
Damit erhalten Personen, die ausschließlich Vorruhestandsgeld beziehen – anders als Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit – keine Energiepreispauschale.