
Die Betäubungslose Ferkelkastration ist in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2021 verboten. Das Tierschutzgesetz wird derzeit novelliert.
Die Betäubungslose Ferkelkastration ist in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2021 verboten. Das Tierschutzgesetz wird derzeit novelliert.
Für das Halten der in § 11 TierSchG genannten Tiere bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Im Übrigen sieht das TierSchG im Falle gewisser Zuwiderhandlungen entsprechende Straf- und Bußgeldvorschriften vor.
Wir arbeiten aktuell an einer Reform des Tierschutzgesetzes. Viele Ihrer Forderungen greifen wir darin auf und setzen sie um.
Als Ampel-Koalition haben wir bereits einiges erreicht, um den Tierschutz bei Tiertransporten zu verbessern.
Zudem wurde mit der Novelle des Tierschutzgesetzes eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen eingeführt. Damit wurde eine Grundlage geschaffen, um entlaufene oder ausgesetzte Tiere schneller zu identifizieren und ihre Besitzer*innen ausfindig zu machen.
Mein Ziel ist eindeutig, dass sich die Haltungsformen an die Tiere anpassen und nicht die Tiere an die Haltungsform angepasst werden.