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(...) Grundsätzlich soll mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) die Rechtsposition der Patientinnen und Patienten weiter gestärkt werden. Im entsprechenden Gesetzesentwurf sind u.a. (...)

(...) Sehr geehrter Herr Kindermann, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung besteht, entscheidet allein die zuständige Krankenkasse nach Prüfung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Wenn Sie mit einer Entscheidung der gesetzlichen Krankenkasse nicht einverstanden sind, können Sie eine aufsichtsrechtliche Prüfung durch die für diese Krankenkasse zuständige Aufsichtsbehörde beantragen. (...)

Sehr geehrter Herr Nierenköther,
auf Ihre Frage vom 14. Oktober 2012 habe ich am 13. Dezember 2012 geantwortet. Ich bitte, die späte Antwort zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans