Antwort 27.03.2023 von Hakan Demir SPD
Konkret zu Ihrer Frage: Ein deutscher Master-Abschluss reicht nicht aus, um eine Einbürgerung zu beantragen. Sie müssen weiterhin alle oben genannten Kriterien erfüllen.
Konkret zu Ihrer Frage: Ein deutscher Master-Abschluss reicht nicht aus, um eine Einbürgerung zu beantragen. Sie müssen weiterhin alle oben genannten Kriterien erfüllen.
Ich denke, dass es höchste Zeit für unsere erste Bundespräsidentin ist. Persönlich halte ich besondere Einschränkungen bei dieser Wahl aber nicht für nötig.
die Fünf-Prozent-Hürde wurde 1953 eingeführt, um eine zu starke Zersplitterung des Parlaments zu verhindern und ein regierungsfähiges demokratisches Parlament zu garantieren.
Sehr geehrter Herr S.,