
 Antwort 19.08.2021 von Anke Hennig   SPD
Das Thema ist sehr komplex und ohne weitere Angaben nicht zu beantworten.

Das Thema ist sehr komplex und ohne weitere Angaben nicht zu beantworten.


Als Beamter haben Sie einen Anspruch auf eine statusangemessene Beschäftigung. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2016 erneut festgestellt.

Wie Sie betrachte ich den jetzigen Zustand als befremdlichen Missstand. v.a. für die Beschäftigten selbst, doch auch für die Gesellschaft und für die Steuerzahler*innen.

mit Ihren Ausführungen habe ich mich an die Deutsche Bahn gewandt und um Auskunft gebeten. Es wurde mir mitgeteilt, dass eine Beschäftigungspflicht für die Beamten der Bahn besteht.

(...) Da wir uns wirtschaftlich auf einem guten Weg aus der Corona Krise befinden, können wir das Rentenniveau und auch die Beitragssätze stabil halten. (...)