Zunächst sei als grundsätzliche Bemerkung vorausgeschickt, dass ich es als problematisch empfinde, wenn Banken- oder Versicherungsregulierung dazu genutzt wird, sachfremde Politikziele zu erfüllen.
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Aus Ihrer recht kurzen Nachricht, schlussfolgere ich, dass Sie sich für die Idee einer hundertprozentigen Eigenkapitalunterlegung von Investitionen in fossile Brennstoffe („One-for-One-Rule“) aussprechen.
Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt lässt sich daraus nicht ableiten und kann somit auch nicht beantwortet werden
Nach meiner Information besagt § 146 GVG folgendes: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Er besagt also nicht explizit den von Ihnen genannten Sachverhalt.
Bei zeitvariablen Tarifen, wie sie Haushalte mit Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen oft nutzen, wird stattdessen ein zeitlich gewichteter Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen.
Die Möglichkeit für den Justizminister, in ein Ermittlungsverfahren einzugreifen, ist jedoch durch das Legalitätsprinzip und das Opportunitätsprinzip begrenzt.