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(...) Der Schlichterspruch zielt darauf, evtl Nachbesserungserfordernisse des Projektes Stuttgart 21 zu identifizieren, nicht auf einen späteren Termin zur Entscheidung über das Projekt. Ein weiterer Baustopp würde nach Angaben der DB AG deutliche Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich verursachen, was nicht im Sinne des Eigentümers sein kann. Die geänderte Planung zur Grundwasserentnahme bedarf einer Planänderung. (...)

(...) Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, gibt es die von Ihnen erwähnten Fahrradhäuschen nur in Hamburg. Es wäre gut, wenn wir sie in Berlin auch aufstellen könnten. (...)

(...) Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. (...)
