Antwort 12.04.2022 von Marco Buschmann FDP
Meinungsumfragen bilden ein stichprobenartiges Stimmungsbild der jeweiligen Grundgesamtheit ab.
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Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen.
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