Antwort 14.08.2025 von Albert Stegemann CDU
Einschätzung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens
Einschätzung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens
Da sich Ihre Frage an die Landesregierung richtet, möchte ich darauf hinweisen, dass ich seit dem 16. Mai 2025 kein Mitglied der Landesregierung mehr bin.
Für ein Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene zuständig
Als SPD sind wir nach wie vor von der Richtigkeit dieser Arbeitsgruppe überzeugt.
Auch wenn viele Menschen eine Partei gewählt haben, darf der Staat bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht davor zurückscheuen, konsequent zu handeln.
Sehr geehrter Herr S.,