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Jeder Fall ist einzigartig, es kommt immer darauf an, welches Visum/Aufenthaltstitel beantragt wurde und welche Staatsangehörigkeit die Person hat.
Ein genaues Datum der Umsetzung der auf Seite 140 des Koalitionsvertrags 2021 angestrebten Änderung der Erforderlichkeit des Sprachnachweises vor Einreise kann ich Ihnen nicht nennen
Aktuell gibt es aus dem Innenministerium noch keinen konkreten Referentenentwurf zu einem überarbeiteten Migrationspaket für das Jahr 2024.
Der Ehegattennachzug wurde im Jahr 2007 auf Druck der CDU/CSU reformiert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten schon bei Beantragung eines Visums, also vor der Einreise, einfache Deutschkenntnisse nachweisen.