Frage von Björn H. • 12.05.2024

Antwort von Gabriele Triebel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 02.12.2024
Vorgang nicht bekannt
Vorgang nicht bekannt
Im Moment bleibt es bei einer verkehrspolitischen Zersplitterung. Über eine Landesverkehrsgesellschaft hätte der Freistaat Sachsen mehr Einflussmöglichkeiten.
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.
Weiterleitung des Anliegens an die BVV Marzahn-Hellersdorf