Ich freue mich sehr, dass wir die historische Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 19.01.2023 im Deutschen Bundestag verabschiedet haben:
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Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen. Mit einem Einspruch ist in diesem Fall jedoch nicht zu rechnen.
Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.
In Deutschland geborene Kinder erhalten künftig automatisch den deutschen Pass, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt.
Wir haben eine Fristverkürzung angemeldet, dass die Staatsangehörigkeitsreform zum 2. Februar auf die Tagesordnung des Bundesrats kommt.
Jetzt liegt es an uns allen, dem Gesetz auch zum Erfolg zu verhelfen. Es ist wichtig, den Inhalt des neuen Gesetzes in ganz Deutschland bekannt zu machen, Menschen zur Einbürgerung und zur Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte zu ermutigen.