
Anknüpfungspunkt für die Anpassung der Bezüge 2024/2025 ist das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023.
Anknüpfungspunkt für die Anpassung der Bezüge 2024/2025 ist das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023.
Das Tarifergebnis soll zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten, die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden.
Frau Ministerin Hamburg ist sich der Problematik bewusst und wünscht sich hier eine Änderung, aber leider sind ihr die Hände gegenwärtig gebunden. Eine kleine Hoffnung besteht, wenn das Bundesarbeitsgericht im Mai 2024 zu Gunsten der Lehrkraft entscheidet, dann könnte sich hier eine erhoffte Änderung verwirklichen.
Insgesamt bin ich der Auffassung, dass die Bezahlung und die Rahmenbedingungen in den Schulen für Lehrer und Schüler wichtiger sind als ein Beamtenstatus.
Wir, die Grüne Landtagsfraktion, fordern, Lehrkräften die Freiheit zu geben, sich direkt bei Schulen bewerben zu können.