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Die Potenziale der elektronischen Patientenakte, digitalen Gesundheitsanwendungen oder KI werden wir im Einklang mit dem Datenschutz ausschöpfen.
Die Kritik der Verbraucherzentrale ist uns bekannt. Hier sind die jeweiligen Aufsichtsbehörden in der Pflicht, auf eine gesetzeskonforme Umsetzung zu achten.
Die im Bereich der Telematikinfrastruktur identifizierten Schwachstellen waren dem Bundesgesundheitsministerium bekannt. Man arbeitet an ihrer Behebung. Technisch werden derzeit weitere Sicherheitskomponenten eingebaut, die Angreifern das Abgreifen von Daten unmöglich machen.
Daten, die in der ePA gespeichert sind, werden für die Behandlung der Person genutzt, der die ePA gehört. Es ist nicht erlaubt, dass die Daten aus der ePA einer Person genutzt werden, um damit Rückschlüsse auf eine andere Person zu ziehen.