Das Strompreisbremsengesetz haben die Regierungsparteien (SPD, Grüne und FDP) zu verantworten, uns als Opposition hat man nicht eingebunden.
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Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und um zielgenau vorzugehen, wurde daher diese Unterscheidung vorgenommen
Insofern hielten wir es aus sozialpolitischen Gründen durchaus für nachvollziehbar, von dem oben beschriebenen Ansatz abzuweichen und für diese Kunden eine Sonderregel zu schaffen.
Generell ist ein zweiter Stromzähler nicht notwendig. Möchten Haushalte jedoch einen Hoch- und Niedertarif nutzen, ist ein zweiter Zähler Voraussetzung.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag hat sich in den Verhandlungen zum Gesetz intensiv für eine Geltung auch bei getrennten Zählern eingesetzt. Das war in den Verhandlungen nicht durchsetzbar.
Deshalb konnten wir die Unterstützung nur für einen Teil der Kund*innen erreichen und auch erst ab dem genannten Zeitpunkt. Wir hätten diesen günstigeren Tarif gerne auch für Kund*innen mit einem eigenen Zähler für eine Stromheizung ermöglicht.