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Hier haben wir uns bewusst für eine Differenzierung eingesetzt.

Die Preise für Heizstrom waren zwar von Strompreiserhöhungen betroffen, liegen jedoch wieder unterhalb der Kosten von anderen Energieträgern.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag hat sich in den Verhandlungen zum Gesetz intensiv für eine Geltung auch bei getrennten Zählern eingesetzt. Das war in den Verhandlungen nicht durchsetzbar.

Generell ist ein zweiter Stromzähler nicht notwendig. Möchten Haushalte jedoch einen Hoch- und Niedertarif nutzen, ist ein zweiter Zähler Voraussetzung.

Deshalb konnten wir die Unterstützung nur für einen Teil der Kund*innen erreichen und auch erst ab dem genannten Zeitpunkt. Wir hätten diesen günstigeren Tarif gerne auch für Kund*innen mit einem eigenen Zähler für eine Stromheizung ermöglicht.