Frage von Dieter W. • 17.03.2025

Antwort ausstehend von Robin Wagener BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist das für die Einbürgerung notwendige Sprachniveau (B1) festgeschrieben, nicht jedoch die Form des Nachweises. Da die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der zuständigen Länder und Kommunen liegt, kann der Nachweis von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.
CDU und CSU verfolgen keine Veränderung bei dieser Voraussetzung für den Familien- bzw. Ehegattennachzug
Sehr geehrter Herr G.,
Ein Mindestmaß an deutschen Sprachkenntnissen muss verlangt werden, denn Sprache ist der Schlüssel zur Integration und ohne die Fähigkeit, sich zu verständigen, bleiben viele Barrieren unüberwindbar.