Frage von Chris F. • 02.08.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich mich aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes nicht zu einer konkreten Rechtsstreitigkeit äußern kann.
Fakt ist, dass in der Corona-Zeit versucht wurde, schnell und unbürokratisch zu helfen. Dass im Nachhinein diese Zahlungsflüsse noch einmal geprüft werden, wurde frühzeitig angekündigt.
In der immer weiter digitalisierten und sich digitalisierenden Arbeitswelt wandeln sich Berufsfelder.
Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz kann jedoch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerde eingelegt werden
Ich sehe nur sehr geringe Chancen, sich bei zu geringen Übersetzungshonoraren auf das deutsche Lieferkettengesetz zu berufen