Ich zünde selbst kein privates Feuerwerk, verstehe die Sicherheitsbedenken und bin einem bundesweiten Böllerverbot kritisch, aber offen gegenüber.
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Ich persönlich bin für eine deutliche Einschränkung privater Feuerwerkskörper (Ausnahme Klasse F1). Zentrale, professionell organisierte Feuerwerke – ggf. in Kombination mit Drohnen oder Musik – halte ich für eine sinnvolle und zeitgemäße Alternative.
Aus rechtsstaatlicher Sicht spricht viel dafür, den privaten Umgang mit Feuerwerk, insbesondere unter Alkoholeinfluss, ähnlich streng zu regulieren oder ganz zu untersagen, um die körperliche Unversehrtheit Dritter wirksam zu schützen
Für viele gehört ein maßvolles Feuerwerk zum Jahreswechsel weiterhin zu den festen Traditionen, ebenso wie Raclette oder „Dinner for one“.
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