
Zunächst möchte Ihnen grundsätzlich mitteilen, dass sich die Positionen von uns Freien Demokraten nicht im Wind von Koalitionsverhandlungen oder Postenbesetzungen drehen.
Zunächst möchte Ihnen grundsätzlich mitteilen, dass sich die Positionen von uns Freien Demokraten nicht im Wind von Koalitionsverhandlungen oder Postenbesetzungen drehen.
(...) Ich gebe zu dass sie vermutlich an etwas anderes denken, aber dann sollte man das auch so schreiben. Als Kleinanleger verstehen wir Privatleute die ihr Geld zum Vermögensaufbau oder zur Altersvorsorge anlegen. Diese profitieren vom günstigen Abgeltungssteuersatz. (...)
(...) Meiner Meinung nach sollte die Gemeinschaft eine weitgehendere Verlustverrechnung von risikoreichen "Zockereien" nicht mitfinanzieren. (...)
(...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im“ Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vom 21. Dezember 2019 neu geregelt. Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften – insbesondere aus dem Verfall von Optionen – nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. (...)
(...) Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. (...)