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Ich würde somit weniger von einem Paradigmenwechsel sprechen, sondern von einer Anpassung der Tierversuche an ethische Standards (3-Regel-Regel) sowie einem gesetzlichen Wechsel vom Anzeige- zum Genehmigungsverfahren als grundsätzliche Praxis, um nicht zwingend notwendige Tierversuche zu vermeiden.


Im Dezember 2021 gab es eine gesetzliche Änderung in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Diese Änderung besagt, dass nunmehr auch Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in einem vollständigen vollen Genehmigungsverfahren geprüft werden und nicht wie zuvor nur einer Anzeigepflicht unterliegen.

Wir streben eine deutliche Reduzierung von Tierversuchen, eine verstärkte Kontrolle ihrer Durchführung sowie die verstärkte Förderung von Tierversuchsersatzmethoden an.

Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - bei meinem Namensvetter Bundesminister Cem Özdemir - gibt es verschiedene Vorhaben, die zu verbessertem Tierschutz führen sollen. Dies ist unsere Verpflichtung, nicht zuletzt, weil der Tierschutz als Staatsziel seit mehr als 20 Jahren im Grundgesetz verankert ist.