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Seit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform und damit der Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit müssen Sie deutschen Behörden nicht mehr mitteilen, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen
Wie Sie schreiben, wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts.
unsere ablehnende Haltung zum Staatsangehörigkeitsrecht hat sich nicht verändert. Eine politische Veränderung setzt jedoch auch eine politische Mehrheit im Bundestag voraus
Nach aktuellem Recht ist die Doppelstaatsbürgerschaft generell möglich, im Falle der USA auch ohne Beibehaltungsgenehmigung.
CDU und CSU erachten diese generelle Lösung jedoch als falsch, da mit der deutschen Staatsbürgerschaft ein wichtiges Bekenntnis ein zu unserer Gesellschaft, unserem Rechtsstaat, der dahinter stehenden Werteordnung und auch sehr viele Rechte einhergehen.
Mit der SPD wird es kein Zurück geben, wir stehen weiter zur doppelten Staatsangehörigkeit und den aktuellen Regelungen