Frage von Julius K. • 10.03.2025

Antwort ausstehend von Thomas Dörflinger CDU
Ein differenziertes Hebesatzrecht bei der Gewerbesteuer ist verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich durch den Bund möglich oder der Bund überträgt diese Ermächtigung den Ländern.
Unsere Vorschläge sind solide durchgerechnet – wir stehen für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik.
Sie sprechen ein zentrales Problem an, das mich als Bundestagsabgeordneten der CSU sehr beschäftigt: