Antwort 28.07.2025 von Dirk Bamberger   CDU
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Abgeordneter zu Vorgängen der Verwaltung, die im Petitionsausschuss anhängig sind, keine Auskünfte geben kann
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Abgeordneter zu Vorgängen der Verwaltung, die im Petitionsausschuss anhängig sind, keine Auskünfte geben kann
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem Dublin-Verfahren ist Rumänien für das Asylverfahren zuständig, nicht Deutschland.