
Anträge sind bis zum 20.10.2023 möglich
Anträge sind bis zum 20.10.2023 möglich
Wenn die Kosten für Fernwärme pauschal in den Heizkosten enthalten sind, dann obliegt es dem Heimbetreiber, die Erstattung zu beantragen und in Folge die Heimkosten zu senken.
Die Zuständigkeit für das Antragsverfahren liegt bei den Bundesländern. In Ihrem Fall finden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/.
Unter dem Link: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ können Sie Ihren Antrag bis 20.Oktober 2023 online stellen. Ich bitte Sie, es darüber zu versuchen.
Grundsätzlich bekommen Bürgerinnen und Bürger ab einer Verdopplung des Preises verglichen mit dem Referenzpreis, für Heizöl sind das die von Ihnen genannten 0,71 Euro/Liter, eine Erstattung im Rahmen der Härtefallhilfen.
Unter folgendem Link des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz der Landesregierung Schleswig-Holstein...