Frage von Theresa S. • 09.02.2025

Antwort von Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 11.02.2025
Ich bin mehr der "Oldies but Goodies" Typ und würde bei "Layla" nicht mittanzen. Statt dessen lade ich Sie ins Theater ein zu "Ellen Babic" 😀
Ich bin mehr der "Oldies but Goodies" Typ und würde bei "Layla" nicht mittanzen. Statt dessen lade ich Sie ins Theater ein zu "Ellen Babic" 😀
Die Grundsätze der Strafzumessung sind in Paragraph 46 Strafgesetzbuch geregelt.
Wer solche Aufnahmen jedoch bewusst in seinen Räumlichkeiten zur Schau stellt (warum auch immer), darf sich vermutlich über kontroverse Auffassungen dazu nicht wundern - vielleicht sind sie sogar intendiert. Die Würde des Menschen (gleich welchen Geschlechts) ist unantastbar.
Das Engagement in unserer Gesellschaft (auch in der Politik) ist allen freigestellt