Antwort 14.08.2024 von Bodo Ramelow Die Linke
Klare Antwort
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Der durchschnittliche Betrachter erkennt am hier gegenständlichen Plakat keine verbotenen Grüße oder Gesten. Die Aufregung ist übertrieben.

ich habe Ihre Frage nicht ausweichend beantwortet, sondern auf die Vielzahl der Gedenkstätten sowie die verschiedenen Initiativen der Landesregierung im Kontext SED-Unrecht hingewiesen.