
(...) ich muss mich dafür entschuldigen, dass ich Ihnen erst jetzt eine Antwort zukommen lasse. Zu Ihrer Frage möchte ich Folgendes anmerken: Mit dem Erlass wurde den Gemeinden und den Genehmigungsbehörden auf Basis der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und des geltenden Fachrechts ein Instrument an die Hand gegeben für die Ausweisung von Eignungsflächen für die Nutzung der Windenergie. Das ist gut und richtig, damit die kommunale Ebene ein Planungsinstrument für die Ausweisung von Eignungsflächen hat. (...)