(...) im Zuge der Insolvenz eines Unternehmens entscheidet der Insolvenzverwalter beziehungsweise die Gläubigerversammlung. Die Möglichkeit den Verlust von Arbeitsplätzen beispielsweise durch Gespräche mit der Muttergesellschaft abzuwenden oder zu beschränken besteht nicht. Da entsprechend der Vorgaben der Europäischen Union die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung nur sehr eingeschränkt möglich ist, sind die Einflussmöglichkeiten des Freistaates leider sehr gering. (...)
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