Antwort 05.06.2025 von Anke Rehlinger SPD
Zuständig in dieser Angelegenheit ist die Landeshauptstadt Saarbrücken.
Zuständig in dieser Angelegenheit ist die Landeshauptstadt Saarbrücken.
Es ist ein wichtiges Anliegen, die Gesellschaft vor manipulativen, falschen Infos zu schützen & gleichzeitig die Medienkompetenz unserer Bevölkerung zu stärken.
Die Schlüsselübergabe in Heusweiler hat wie vertraglich vorgesehen stattgefunden. SVolt zahlt monatlich Miete für den Standort.
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Sie wurde insbesondere von Russia Today aus dem Zusammenhang gerissen verbreitet.
Ich sehe angesichts der bislang vorliegenden Expertisen nicht, wie eine solche Variante rechtlich und faktisch möglich sein soll.