
Eine aktive Teilhabe muss stets zwischen den Partnern vor Ort, dem Betreiber von Windenergieanlagen und der Kommune, vereinbart werden.
Eine aktive Teilhabe muss stets zwischen den Partnern vor Ort, dem Betreiber von Windenergieanlagen und der Kommune, vereinbart werden.
Eine aktive Teilhabe muss stets zwischen den Partnern vor Ort, dem Betreiber von Windenergieanlagen und der Kommune, vereinbart werden.
Die Kommunen können und sollen auch selbst entscheiden, an welchen Projekten sie sich beteiligen.
Die Kommunen können und sollen auch selbst entscheiden, an welchen Projekten sie sich beteiligen.
Im Saarland investieren wir derzeit darüber hinaus auch in die Alarminfrastruktur, insbesondere durch ein Modernisierungsprogramm für Sirenen in den Kommunen.
Die Mitglieder des Gemeinderates in Überherrn können sich mit Rückfragen zu den Gutachten jederzeit an die zuständigen Behörden wenden. Zudem wird es mehrere Informationsveranstaltungen geben.