Frage von Adalbert E. • 18.04.2021

Antwort von Tobias Hans CDU • 19.04.2021
(...) Die Bundesregierung hat am 13. April die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um eine entsprechende Verpflichtung ergänzt. (...)
(...) Die Bundesregierung hat am 13. April die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um eine entsprechende Verpflichtung ergänzt. (...)
(...) Es geht beim Saarland-Modell im Wesentlichen auch darum, eine wirkungsvollere Methode zu entwickeln, mit der wir Corona mit weniger Grundrechtsbeschränkungen genauso gut eindämmen können wie mit reinen Beschränkungen. (...)
(...) Mit den geplanten Öffnungsschritten verlagern wir Aktivitäten von getesteten Bürgerinnen und Bürgern ins Freie. (...)
(...) Das Saarland-Modell ist kein fahrlässiges Experiment. (...)