Frage von Volker U. • 22.07.2021

Antwort von Bernhard Braun BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 14.10.2021
Das Ausrufen des Katastrophenfalls als Reaktion auf die steigenden Pegel obliegt dem zuständigen Krisenstab und dem Landrat.
Das Ausrufen des Katastrophenfalls als Reaktion auf die steigenden Pegel obliegt dem zuständigen Krisenstab und dem Landrat.
(...) ungeimpfte Menschen infizieren sich nicht nur deutlich häufiger, sondern sie erkranken auch viel viel mehr und stärker. (...)
(...) Ich hoffe immer noch auf eine freiwillige Impfquote von ca. 70%. (...)
(...) Daher kann ich Ihre Frage mit einem Ja beantworten, grundsätzlich können Ortsgemeinden dies z.B. bei Neubaugebieten im Bebauungsplan festlegen. (...)
Die insgesamt große Impfbereitschaft in der Bevölkerung hat es uns bereits ermöglicht, viele Freiheiten zurück zugewinnen.