Vor diesem Hintergrund bin ich der Überzeugung, dass Verfassungsschützer die AfD weiter beobachten müssen. Sollte der Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei eines Tages als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen, wäre neu zu überlegen, ob ein Verbotsverfahren sinnvoll ist.
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