Antwort 04.12.2024 von Susanne Müller SPD
Keine Zuwendungen werden gewährt für Schulbaumaßnahmen, durch die Schulraum nur behelfsmäßig oder nur für eine Übergangszeit gewonnen wird.
Keine Zuwendungen werden gewährt für Schulbaumaßnahmen, durch die Schulraum nur behelfsmäßig oder nur für eine Übergangszeit gewonnen wird.
In Rheinland-Pfalz, so wie in anderen Bundesländern, haben wir keine gesetzlich festgelegte Frist für die Einspeisegenehmigung von Anlagen.