Antwort 03.12.2025 von Martin Lucke CDU
Es besteht Konsens darüber, dass der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt unverzichtbar ist. Aber: Elementare Bürgerrechte dürfen keinen Schaden nehmen.
Es besteht Konsens darüber, dass der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt unverzichtbar ist. Aber: Elementare Bürgerrechte dürfen keinen Schaden nehmen.
Ich hoffe, die EU-Kommission wird das Vorhaben, mit dem sie jetzt ein weiteres Mal gescheitert ist, zu den Akten legen – schließlich käme im Bereich der analogen schriftlichen Kommunikation auch niemand auf die Idee, das Briefgeheimnis abzuschaffen.
