Antwort 04.03.2026 von Christina Kampmann SPD
Menschen, die durch eine COVID-Schutzimpfung gesundheitlichen Schaden erlitten haben, dürfen von Staat und Gesellschaft nicht allein gelassen werden, das ist für mich keine Frage.
Menschen, die durch eine COVID-Schutzimpfung gesundheitlichen Schaden erlitten haben, dürfen von Staat und Gesellschaft nicht allein gelassen werden, das ist für mich keine Frage.
Soweit ich weis, können dort 2500 Menschen untergebracht werden.
Derzeit sind dort rund 800 Menschen.
Im wesentlichen handelt es sich um Flüchtlinge vor dem Krieg in der Ukraine.
In der jetzigen Situation ist es daher sinnvoll, sich mit dem Sozialamt oder der Sozialversicherung in Verbindung zu setzen, um sich über die finanzielle Situation und die Sicherung der Ansprüche beraten zu lassen.