Frage von Elvira H. • 17.07.2025

Antwort von Bernd Krückel CDU • 18.07.2025
Die pauschale Beihilfe bleibt ein Vorhaben unserer Koalition.
Die pauschale Beihilfe bleibt ein Vorhaben unserer Koalition.
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.